Haftpflichtversicherung: Beratung in Reinfeld

Wozu eine Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter auf, sogar wenn diese Millionenhöhe erreichen. Selbst eine günstige Haftpflichtversicherung kann den Versicherten auf diese Weise vor finanziellen Verpflichtungen bewahren, die unter Umständen ein Leben lang bestehen können.

Da Schäden auch mit der größten Vorsicht nicht immer verhindert werden können, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung also dringend ratsam. Dies gilt umso mehr, als dass die Prämie für die Haftpflicht im Vergleich zu den möglichen Kosten eines Schadens verschwindend gering ist. Zu den weiteren Aufgaben der Haftpflichtversicherungen gehört es, Schadensansprüche zu prüfen und sie gegebenenfalls abzuwehren.

Die Privathaftpflicht hat im Vergleich zu anderen Policen einen großen Vorteil: Als Familienhaftpflicht schützt sie nicht nur denjenigen, der den Vertrag unterschrieben hat, sondern auch seine Angehörigen. Konkret sind mitversichert:

  • Der Versicherungsnehmer
  • Der Ehepartner oder ein im selben Haushalt lebender Partner, sofern er im Vertrag eingetragen ist
  • Kinder, die im selben Haushalt leben – mindestens bis zur Volljährigkeit
  • Gegebenenfalls auch Haushaltshilfen, Gärtner und Babysitter

Doch Achtung: Nicht alle Anbieter haben dieselben Voraussetzungen für den Einschluss weiterer Personen. So ist erstreckt sich der Schutz bei manchen Tarifen ebenfalls auf volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Aus diesem Grund lohnt es sich unbedingt, die Haftpflichtversicherung einem Vergleich zu unterziehen und auf die genauen Bedingungen zu achten. Weiterhin empfiehlt sich ein Vergleich natürlich auch, um eine möglichst günstige Haftpflicht zu finden.

Leistungen und Leistungsausschlüsse

Ein Haftpflicht-Vergleich zeigt, dass die Gesamtdeckungssumme der angebotenen Tarife stark variiert. Um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, sollten mindestens 3 Millionen Euro, besser noch 10 Millionen Euro veranschlagt sein. Die private Haftpflichtversicherung greift dann bei:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Letztere sind in der Regel jedoch nicht mit der vollen Summe versichert. Wer hier beruflich besonders gefährdet ist, kann aber eine zusätzliche Vermögenshaftpflicht abschließen. Auch die Privathaftpflicht geht mit einigen Leistungsausschlüssen einher, die Versicherte kennen sollten. Sie greift nicht bei:

  • Vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • Bußgeldern und Geldstrafen
  • Vertragsverpflichtungen, etwa dem Anspruch auf eine Kreditrückzahlung
  • Schäden innerhalb des versicherten Haushalts
  • Schäden, die in den Zuständigkeitsbereich einer spezielleren Versicherung – beispielsweise der Kfz-, Tierhalter- oder Wassersporthaftpflichtversicherung – fallen

 

Zusatzabdeckungen

Nicht alle gängigen Merkmale einer Haftpflicht-Versicherung sind auch mit jedem Vertrag abgedeckt. Daher ist es sinnvoll die Leistungen einer Haftpflicht im Vergleich zu anderen Angeboten zu betrachten: Bei manchen Tarifen gehört zum Paket, was sich bei anderen nur gegen Aufpreis als Zusatzabdeckung hinzubuchen lässt. Dabei ist es keineswegs so, dass eine günstige Haftpflicht zwangsläufig weniger umfasst.

Übliche Zusatzabdeckungen bei der Privathaftpflichtversicherung sind:

  • Ausfalldeckung:Kommt der Versicherungsnehmer selbst zu Schaden und der Verursacher verfügt über keine private Haftpflicht, springt dank dieser Klausel die eigene Haftpflicht-Versicherung ein. Voraussetzung hierfür ist ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel.
  • Schäden im Ausland: Auch im Ausland kann etwas passieren, daher umfassen gute Haftpflicht-Versicherungen diese Schadensfälle ebenfalls.
  • Deliktunfähige Kinder: Mit dieser Zusatzabdeckung umfasst die Versicherung Kinder, die aufgrund ihres Alters noch nicht deliktfähig sind.
  • Schlüsselschäden: Müssen in einem Bürokomplex nach dem Verlust eines Schlüssels alle Schlösser ausgetauscht werden, kann dies teuer werden, sodass sich die Mitversicherung von Schlüsselschäden für Gefährdete lohnt.
  • Gefälligkeitsschäden: Damit sind auch Schäden abgedeckt, die bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung im privaten Umfeld – etwa Umzugshilfe – entstehen können.
  • Mietsachschäden: Diese Zusatzabdeckung steht für Schäden ein, die Versicherte als Mieter – auch eines Hotelzimmers – verursachen.
  • Ehrenamt: Wer bei der Ausübung seines seine Ehrenamtes nicht beispielsweise über den Sportverein versichert ist, kann diese Zusatzleistung in den Vertrag aufnehmen lassen.