Pferdehaftpflicht – Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehaftpflicht im Detail

Leistungen

Für Pferdebesitzer ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch raten Experten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn als Besitzer eines Pferdes haften Sie für alle Schäden, die das Tier verursacht. Diese können teuer werden, sodass eine Haftpflicht für Pferde vor großen finanziellen Belastungen schützen kann, indem sie ähnlich wie die Privathaftpflichtversicherung für die Kosten einsteht. Zu den eingeschlossenen Schäden zählen:

  • Personenschäden – die Verletzung eines Menschen durch einen Unfall
  • Sachschäden – etwa die Beschädigung von Gebäuden, Kraftfahrzeugen oder Gegenständen
  • Vermögensschäden – beispielsweise Verdienstausfälle, die auch aus Personen- oder Sachschäden resultieren können

Zusätzlich zu diesen Schadenskategorien, welche die Pferdehaftpflichtversicherungen üblicherweise beinhalten, können noch weitere Leistungen in die Police aufgenommen werden. Dabei variiert von Versicherer zu Versicherer, welche Schäden bereits mit dem Basisschutz abgedeckt sind und welche dazu gebucht werden müssen – hier empfiehlt sich ein genauer Pferdehaftpflicht-Vergleich.

Optionale Leistungen sind:

  • Flurschäden: Die Versicherung übernimmt auch Schäden, die ein Pferd verursacht, wenn es aus dem Stall oder der Koppel ausbricht und dabei auf benachbartem Grund Schäden entstehen.
  • Deckschäden: Wenn der eigene Hengst eine fremde Stute deckt oder die eigene Zuchtstute unerwünscht trächtig wird, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung die Folgekosten.
  • Reitbeteiligung: Eine weitere Person, die sich regelmäßig um das Tier kümmert, ist damit ebenfalls versichert. Abzugrenzen von dem:
  • Fremdreiterrisiko: Die Versicherung übernimmt auch Schäden, die entstanden sind, während eine fremde Person als das Pferd in seiner Obhut hatte.
  • Mietsachschäden: Hierzu zählen Schäden an Mietgegenständen wie Boxen oder Zäunen.
  • Teilnahme an Wettkämpfen: Die Police kommt für Schäden auf, die während eines Wettkampfes entstanden sind.
  • Kutsch- und Schlittenfahrten: Für den Einsatz des Tieres bei diesen Fahrten braucht es einen besonderen Versicherungsschutz
  • Forderungsausfalldeckung: Falls Sie oder Ihr Pferd geschädigt worden sind und der Verantwortliche nicht für die Kosten aufkommt, springt Ihre Pferdehalterhaftpflicht ein.

 

Wahl der Pferdehaftpflicht

Vor dem Abschluss empfiehlt es sich, eine Pferdehaftpflichtversicherung im Vergleich zu anderen Tarifen zu betrachten. So ermitteln Sie das für Sie passende Angebot. Die Höhe des Versicherungsbeitrages dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise:

  • dem Alter des Versicherungsnehmers
  • der Laufzeit des Vertrages
  • einer möglichen Selbstbeteiligung
  • der Anzahl der zu versichernden Pferde
  • Schadenszahl bei der Vorversicherung

Die günstigsten Pferdehaftpflichtversicherungen können Sie bereits für unter 100 Euro jährlich abschließen, bei manchen Anbietern kostet die Haftpflichtversicherung fürs Pferd aber auch das Dreifache. Beim Preisvergleich der Pferdehaftpflichtversicherungen sollten Sie jedoch vor allem berücksichtigen, dass auch alle für Sie relevanten Leistungen abgedeckt werden – achten Sie daher auch gezielt auf den Ein- oder Ausschluss wichtiger optionaler Leistungen.

Da vor allem bei Personenschäden hohe Kosten für Krankenhausbehandlungen und langwierige, teure Therapien anfallen können, sollte schließlich die Deckungssumme nicht zu niedrig gewählt werden. Sie sollte mindestens drei Millionen betragen, besser noch sind fünf Millionen und mehr.

Abschluss der Kündigung

Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd können Sie ganz praktisch online abschließen. Vorab sollten Sie jedoch einen Pferdehaftpflicht-Vergleich durchführen. So können Sie bequem nach Ihren individuellen Ansprüchen vorsortieren und haben alle passenden Angebote im Überblick.

Sind Sie bei dem Versicherungsvergleich fündig geworden, müssen Sie vor einem Wechsel unter Umständen Ihre bestehende Pferdehalterhaftpflicht kündigen. Gekündigt werden kann üblicherweise:

  • fristgerecht 3 Monate vor Vertragsende, danach jährlich zum Ende des Vertragsjahres
  • innerhalb eines Monats bei Vertragsänderungen wie einer Prämienerhöhung, frühestens jedoch zu Beginn der Vertragsänderung
  • innerhalb eines Monats nach einem Schadensfall