Gewerbeversicherung für Reinfeld und Bundesweit

Gewerbeversicherung im Detail

Gewerbeversicherung im Überblick

Wenn im beruflichen Umfeld etwas schiefgeht, sind private Versicherungen in aller Regel nicht zuständig. So ist es wichtig, dass Unternehmen eine Gewerbeversicherung abschließen, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Die Gewerbeversicherung ist auch als Betriebsversicherung, Firmenversicherung und Unternehmensversicherung bekannt. Gelegentlich wird sie zudem mit der Betriebshaftpflichtversicherung gleichgesetzt. Diese ist jedoch nur eine von vielen Policen, aus denen sich eine Gewerbeversicherung zusammensetzen kann. Allerdings gehört die Betriebshaftpflicht im Vergleich zu den wichtigsten Bestandteilen des Gesamtversicherungsschutzes – wie im privaten Bereich auch.

Die Abgrenzung der Betriebsversicherung zu den privaten Policen ist nötig, da im gewerblichen Bereich andere Anforderungen gelten. Zum einen sind die versicherten Objekte meist wertvoller und die möglichen Schadenssummen höher. Zum anderen können ganz andere Schadensfälle eintreten. Grundsätzlich leistet eine Gewerbeversicherung in vier unterschiedlichen Arten von Schadensfällen:

  • Risiken des Unternehmers
  • Risiken der Mitarbeiter
  • Schäden am Firmenvermögen
  • Schädigung Dritter

Umfang einer Gewerbeversicherung

Eine Gewerbeversicherung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Welche Bausteine sinnvoll sind, ist dabei abhängig von der Art der Firma. Die existenziellen Risiken, welche das Fortbestehen des Unternehmens gefährden, sollten aber mindestens abgedeckt sein. Hierfür ist zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich.

Im zweiten Schritt sollten Unternehmer identifizieren, wo ihnen hohe Schäden entstehen können, und diese bestenfalls auch versichern. Eine Elektronikversicherung könnte beispielsweise in diese Kategorie fallen. Für den vollständigen Versicherungsschutz lassen sich im Rahmen einer Betriebsversicherung schließlich auch kleinere finanzielle Schäden abdecken, etwa über eine Glasbruchpolice.

Typische Bausteine einer Gewerbeversicherung sind:

  • Betriebshaftpflicht
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Betriebsinhaltsversicherung
  • Gewerbegebäudeversicherung
  • Gewerberechtsschutz
  • Fuhrparkversicherung
  • Diebstahlversicherung
  • Managerhaftpflicht
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Betriebliche Unfallversicherung

Kosten und Laufzeit

Welche Kosten durch den Abschluss einer Betriebsversicherung entstehen, lässt sich nicht pauschal sagen. Dies ist von den Bestandteilen sowie von den jeweiligen Versicherungssummen abhängig. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es sinnvoll, alle relevanten Policen einzubeziehen. Doch nicht jeder Unternehmer kann sich das leisten. Insbesondere Existenzgründer sollten daher eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.

Dies gilt umso mehr da sich – mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht – nicht verallgemeinern lässt, welche Bestandteile einer Gewerbeversicherung wesentlich sind. So ist beispielsweise eine Transportversicherung für ein Logistikunternehmen essenziell, während sie für einen Restaurantbetreiber eher zu vernachlässigen ist.

Auch die Laufzeit einer Betriebsversicherung hat Einfluss auf die entstehenden Kosten: Für eine längere Laufzeit von fünf Jahren gewähren die Anbieter häufig Rabatte. Allerdings bedeutet ein solcher Vertrag auch eine lange Bindung, die gut überlegt sein will. Aus Angst, sein Betrieb könnte nicht so lange bestehen, muss aber niemand einen Fünf-Jahresvertrag scheuen: Wird ein Gewerbe abgemeldet, erlischt auch die Zahlungsverpflichtung. In dem Fall ist von einem Risikofortfall die Rede.

Betriebshaftpflicht vs. Berufshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht- und die Berufshaftpflicht-Versicherung sind zwei unterschiedliche Policen, die gelegentlich gleichgesetzt werden. Als Unterscheidungshilfe soll hier die Betriebshaftpflicht im Vergleich zur Berufshaftpflicht dargestellt werden.

Die Betriebshaftpflicht steht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein, die Unternehmen Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zufügen. Weiterhin wehrt sie unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Damit schließt sie alle Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeiten ein – lediglich Geschäftsführer können unter gewissen Voraussetzungen selbst haftbar gemacht werden.

Die Betriebshaftpflicht ist im Vergleich zur Berufshaftpflichtversicherung also auf ganze Unternehmen ausgelegt. Freiberufler und Künstler können sie zwar auch manchmal abschließen, wenn die Versicherungsgesellschaften nicht zwischen beiden Policen trennen. Normalerweise gibt es für sie aber eigene Tarife im Rahmen der Berufshaftpflicht, die zudem auf berufsspezifische Risiken ausgerichtet sind. Pflicht ist die Berufshaftpflichtversicherung für:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Architekten
  • Ingenieure

Allerdings ist eine Berufshaftpflichtversicherung auch für viele andere Berufsgruppen sinnvoll, die als Selbstständige Schäden verursachen können. Dazu zählen zum Beispiel Physiotherapeuten, denen Behandlungsfehler unterlaufen können, und Übersetzer, die wichtige Dokumente und Verträge falsch wiedergeben könnten.